Showbedingungen für internationale Katzenausstellungen

Stand 2023

Ausstellungsbestimmungen des

Berliner Pro-Kat - Deutsche Pro-Kat - Verein für Katzenfreunde e.V. für Internationale Katzenausstellungen

 

der BPK, Verein für Katzenfreunde e.V. veranstaltet regelmäßig Internationale Katzenausstellungen, zu denen wir Sie und Ihre Katzen herzlich einladen.

 

Die Ausstellungen werden in der Regel als Zwei-Eintagesausstellungen durchgeführt. Sie haben daher die Möglichkeit, sowohl am Samstag als auch am Sonntag einen Titel (bei Doppelbewertung zwei Titel) für Ihre Katzen erringen zu können. Vermerken Sie bitte den Tag, an dem Sie an der Ausstellung teilnehmen möchten, auf dem Meldeformular.

 

Zur Ausstellung sind alle Katzen zugelassen, sowohl Rasse- als auch Hauskatzen bzw. Mischlinge. Ein Ausstellungsausschluss besteht jedoch für Katzen, die jünger als 10 Wochen sind, für offensichtlich tragende Katzen, für Katzen mit Anomalien (gem. vorliegender Standards), für Katzen mit Flöhen, Milben oder anderem Ungeziefer, sowie für Katzen mit infektiösen Erkrankungen.

 

Jede Katze oder jeder Wurf ist durch ein eigenes Anmeldeformular zur Ausstellung anzumelden, es reicht ein Formular für beide Tage aus. Mit der Anmeldung und seiner Unterschrift erklärt sich der Aussteller mit den im Internet veröffentlichten Ausstellungsbestimmungen des BPK einverstanden. Jeder Aussteller erhält für seine angemeldeten Katzen eine Meldebestätigung, die beim Einlass am Tag der Ausstellung vorzulegen ist. Tiere „Außer Konkurrenz“ können nur im Zusammenhang mit einer aktiven gemeldeten Katze im selben Käfig/Sturdi angenommen werden. Diese Tiere können an keinem Vergleich teilnehmen.

 

Die Meldegebühren sind bis zum Meldeschluss zu entrichten, sie können jedoch in Ausnahmefällen auch am Ausstellungstag entrichtet werden. Der Meldeschluss für die Ausstellung liegt 14 Tage vor dem Ausstellungstermin. Für alle Meldungen, die nach Meldeschluss zurückgezogen werden, ist eine Rückvergütung der Meldegebühr ausgeschlossen. Die Meldegebühr ist in jedem Fall auch dann fällig, wenn der Aussteller der Ausstellung fernbleibt. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Vorstandes. Um- und Nachmeldungen werden nach Meldeschluss gegen eine Gebühr von 5.- € pro Tier vorgenommen. Ausnahmen sind Klassenänderungen, die durch Erreichen eines Titels auf der Ausstellung selbst vorgenommen werden müssen.

 

Neuanmeldungen und Ummeldungen von Ausstellungstieren werden am Ausstellungstag nicht mehr entgegengenommen.

 

Alle auszustellenden Tiere, die älter als 3 Monate sind, müssen eine durch einen Impfpass nachgewiesene Impfung gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen besitzen, Katzen aus dem Ausland zusätzlich eine gültige Tollwutimpfung. Bei Kitten bis zu 13 Wochen (Würfe 10 bis 13 Wochen und Babyklasse) muss eine Katzenseuche und Katzenschnupfenimpfung nachgewiesen werden, Tiere aus dem Ausland zusätzlich eine Tollwutimpfung, bzw. eine entsprechende Immunitätsbescheinigung.

 

Die veterinärärztliche Untersuchung findet an beiden Tagen jeweils in der Zeit von 7.30 - 9.00 Uhr statt. Jede auszustellende Katze wird vor dem Einlass auf ihren allgemeinen Gesundheitszustand untersucht. Zur Ausstellung werden nur gesunde Katzen zugelassen. Die Entscheidung liegt beim veterinärmedizinischen Untersuchungspersonal. Keine Katze darf ohne Kontrolle in die Ausstellung gebracht werden, auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt,

 

Die Käfige haben die Maße 70 x 70 x 70 cm für Einzelkäfige, 0.70 x 1,40 x 0,70 für Doppelkäfige.

Bei Einzeltieren, die für sich allein einen Doppelkäfig (Doppelsturdi) beanspruchen, erhöht sich die Meldegebühr um 10,00 €. pro Tag. Die Ausstattung des Käfigs erfolgt durch den Aussteller und beinhaltet, den Käfig mit einer weichen Unterlage auszulegen, drei Seiten des Käfigs mit einem Vorhang zu versehen, sowie mit Trink- und Fressnapf und ggf. einer Katzentoilette. Die Käfigdekoration darf nach eigenem Geschmack erfolgen. Die Aussteller werden gebeten, ihre Katzen ständig zu beaufsichtigen. Während der Abwesenheit sollten andere Aussteller mit der Aufsicht beauftragt werden.

 

Die Beurteilung der Katzen erfolgt durch eine internationale Jury von anerkannten Katzenrichtern. Jede Katze erhält eine Bewertung (Richterbericht) und mindestens eine Urkunde mit der eingetragenen Bewertungsnote. Weiterhin können Jungtiere mit einer V1(Ex.1)-Bewertung und Erwachsene Tiere, die ihre Titelanwartschaft errungen haben, Schleifen, Titelpokale oder ähnliche Auszeichnungen erhalten. Besonders ausgewählte bzw. ausgezeichnete Tiere werden gesondert auf der Bühne vorgestellt. Das Urteil der Richter ist unanfechtbar. Ausschließlich die Bewertung der Richter und die Auswahl der Jury sind Grundlage für die Vergabe der Preise.

 

Jegliche Haftung des BPK, seiner Organe oder Beauftragten ist ausgeschlossen. Jeder Aussteller haftet für die von ihm verursachten Schäden selbst. Die Aussteller sind verpflichtet, zur Vermeidung von Unrat beizutragen. Abfall und gebrauchte Katzenstreu sind in den zur Verfügung gestellten Abfalltüten und Abfallbehältern zu deponieren.

 

Datenschutzbestimmung: Mit der Anmeldung erklärt sich der Aussteller einverstanden, dass persönliche Daten, soweit sie zur Veröffentlichung im Ausstellungskatalog bzw. zur Vorstellung prämierter oder aus besonderem Grund ausgewählter Katzen notwendig sind (z. B. Name des Besitzers, Zwingername), genannt werden dürfen. Ein Widerspruch muss gegenüber der Ausstellungsleitung schriftlich erfolgen. Aus Gründen des Datenschutzes werden im Ausstellungskatalog die Namen der Züchter, soweit sie nicht mit dem Namen des Halters übereinstimmen, nicht mehr genannt.

 

Wir freuen uns, Sie auf unserer Ausstellung begrüßen zu dürfen.

 

Die Ausstellungsleitung des BPK e.V.

 

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